Auszug aus dem Staatsgesetz



Auszug aus dem Staatsgesetz



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Auszug aus dem Staatsgesetz

Die Geschichte der Erhebung

Unsere heutige Gegenwart ist geprägt von unsrer Geschichte. Unser Denken und Handeln bezieht, ob wir es wollen oder nicht, unsere Vergangenheit mit ein. Ebenso war die schleswig-holsteinische Erhebung gegen Dänemark 1848-1851 ein Teilvorgang der europäischen und deutschen Revolution. Mit ihr kamen lange schwelende staatsrechtliche, nationale, liberale, demokratische, soziale und militärische Probleme sowie europäische Machtinteressen auf die politische Tagesordnung.

Seit den 1840er Jahren (z.B. 1830 mit U. J. Lornsen) hatte der deutsch-dänischen Gegensatz im Gesamtstadt an Schärfe zugenommen. Die dänischen Nationalliberalen, die Eiderdänen erstrebten einen dänischen Nationalstaat, dessen Südgrenze die Eider bilden sollte. Die deutsch gesinnten Schleswig-Holsteiner wünschten, dass ganz Schleswig-Holstein einem künftigen deutschen Nationalstaat mit der Königsau als Nordgrenze angeschlossen werden sollte. Beide, Deutsche und Dänen, beanspruchten das ganze Herzogtum Schleswig, und beide unterbauten ihre Ansprüche mit historisch-rechtlichen Argumenten. Gemeinsam war beiden nationalen und liberalen Bewegungen die Gegnerschaft zum dänischen Absolutismus sowie der Wunsch nach einer freiheitlichen Verfassung. Aber die geschichtliche Entwicklung hatte einer gemeinsamen liberalen Frontstellung längst den Boden entzogen.

Am 18.03.1848 forderten die schleswig-holsteinischen Stände(Ständeversammlung) und eine Volksversammlung in Rendsburg unter anderem die Aufnahme Schleswigs in den Deutschen Bund, Presse- und Versammlungsfreiheit sowie eine Volksbewaffnung. Zur gleichen Zeit entstand in Kopenhagen ein konservativ-liberalen Ministeriums auf Grundlage der Eiderpolitik. Dies veranlasste die führenden Männer der schleswig-holsteinischen Landespartei am 24.03.1848 eine Provisorische Regierung (Friedrich Graf Reventlow, W. H. Beseler, Prinz Friedrich von Noer, Theodor Olshausen u.a,) zu bilden. Mit ihrem Aufruf "Mitbürger" (Aufrechterhaltung der Rechte des Landes und des angestammten Herzogtums, Anschluß an die Einheits- und Freiheitsbestrebungen Deutschlands) gewann sie die Mehrheit der Schleswig-Holsteiner für sich. Ein Krieg mit Dänemark war die Folge.

Gleichwohl hat die Provisorische Regierung mit den vereinten Ständen und der nach allgemeinem und direktem Wahlrecht gewählten Landesversammlung eine Reihe von Reformen eingeführt: Presse-, Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Bürgerbewaffnung und allgemeine Wehrpflicht; sozial ungerechte Steuern und Privilegien (z.B. das Jagdrecht wurde an den Grundbesitz gebunden, nicht mehr an das Adelsprivileg) wurden abgeschafft. Das Staatsgrundgesetz vom 15.09.1848 ist bezeichnet worden als "die demokratischste Verfassung, die man in Europa bis dahin gesehen hatte" (H. P. Clausen).

Den Krieg, in dem die Schleswig-Holsteiner von Bundestruppen und von Preußen unterstützt wurden, beendete der am 26.08.1848 auf Druck der Großmächte zustande gekommene Waffenstillstand von Malmö, in dem der Rücktritt der Provisorischen Regierung (22.10.1848) und die Einsetzung einer konservativen "Gemeinsamen Regierung" festgelegt worden war. Nach Ablauf des Waffenstillstandes brach der Krieg am 03.04.1849 wieder aus; er endete abermals durch Einwirkung der Großmächte mit dem Berliner Waffenstillstand vom 10.07.1849. Die Ende März eingesetzte schleswig-holsteinische Regierung, die Statthalterschaft (Reventlow, Beseler), blieb auf Holstein beschränkt; Schleswig wurde fortan von einer dänisch-preußischen Kommission (Landesverwaltung) regiert, mit einem Engländer als 91 Schiedsrichter.

Am 02.07.1850 wurde in Berlin durch Preußen ein Friedensvertrag unterzeichnet, der die Wiederherstellung des Gesamtstaats vorsah. Die Statthalterschaft sah sich gezwungen den Krieg gegen Dänemark wieder Aufzunehmen der mit der Niederlage bei Idstedt praktisch entschieden war. Preußen arrangierte sich mit Österreich und die schleswig-holsteinische Sache wurde dem Frieden geopfert. Beide deutschen Großmächte bewirkten die Unterwerfung der Landesversammlung und der Statthalterschaft am 01.02.1851. Im folgenden Jahr wurde Schleswig-Holstein wieder der Autorität des dänischen Königs unterstellt. Die Großmächte erkannten die Integrität des Gesamtstates im Londoner Protokoll vom 08.05.1852 an, ohne sie freilich zu garantieren.